Pflegegrade

Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungs-betrag vollstationär
Pflegegrad 1 / /    125,00 €     125,00 €
Pflegegrad 2    316,00 €    689,00 €    125,00 €    770,00 €
Pflegegrad 3    545,00 €  1.298,00 €    125,00 €

 1.262,00 €

Pflegegrad 4    728,00 €  1.612,00 €    125,00 €  1.775,00 €
Pflegegrad 5    901,00 €  1.995,00 €    125,00 € 2.005,00 €

Vorraussetzung für einen Pflegegrad ist eine "Pflegebedürftigkeit" im Sinne des Gesetzes. Abhängig vom täglichen Zeitaufwand der Pflege werden Pflegebedürftige in die unterschiedlichen Grade I bis V eingeordnet.

In den Pflegegrad 1 werden künftig erstmalig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist

körperlich – eingeschränkt sind.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/finanzielle-leistungen/neue-pflegegrade-seit-2017/


Die Härtefallregelung ist in besonderen Fällen möglich. Hier ist eine Beratung bei Ihrer Pflegekasse oder dem MDK erforderlich.

 

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Druckversion | Sitemap

© H.O.P.E. 24h

Impressum