Nachweis der legalen Tätigkeit

Die von uns vermittelten Pflegehilfskräfte und Betreuerinnen sind in ihrem Heimatland bei einem Dienstleister angestellt.


Es werden selbstverständlich alle Sozialbeiträge abgeführt.


Der Einsatz in Deutschland erfolgt vollkommen legal, nach den Bestimmungen des Entsendegesetzes und im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit


(siehe BGBI. I 2004 Nr. 62, S. 2937, § 21 BeschVO ).


Der erforderliche Nachweis wird über das vorgeschriebene Formular        

<< A1 >>   (ehem. « E101 »)   erbracht, welches dem Auftraggeber unverzüglich nach Einsatz der Betreuungskraft ausgehändigt wird.

Möchten Sie mehr über uns erfahren? Bitte zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf, wir freuen uns auf das Gespräch.

Gerne senden wir Ihnen auch Informationsunterlagen direkt nach Hause!

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